Information zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mitarbeitendeninformation über die Meldestelle der ELKB nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Liebe Mitarbeitende in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern,

seit dem 01. Mai 2024 gibt es für die ELKB, ihre Körperschaften (Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke und Zweckverbände) sowie deren Einrichtungen und Dienste eine zentrale Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Whistleblower-Richtlinie der EU. An diese unabhängige und vertrauliche Stelle können sich alle Mitarbeitenden wenden, die ernsthafte Missstände im Rahmen ihrer Tätigkeit wahrnehmen und vertraulich auf diese hinweisen wollen. Das Angebot richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die vor Ort kein Gehör finden oder Sorge haben, aufgrund einer Meldung vor Ort ihrerseits Nachteile zu erleiden.

Im Folgenden werden die grundlegenden Fragen zur Arbeit der Meldestelle beantwortet:

Wer darf eine Meldung abgeben?

Alle haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitenden der ELKB, ihrer Körperschaften (Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke und Zweckverbände) sowie deren Einrichtungen und Dienste können sich an die Meldestelle wenden. Darüber hinaus auch Bewerber*innen, Leiharbeitnehmer*innen, ehemalige Mitarbeitende sowie sonstige Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit den bereits genannten kirchlichen Körperschaften in Kontakt stehen. Auch alle angestellten Mitarbeitenden der Evangelischen Schulstiftung in Bayern können eine Meldung bei der zentralen Meldestelle abgeben.

Information zum Hinweisgeberschutzgesetz
Bildrechte ELKB

Was kann gemeldet werden?

Verstöße im Rahmen der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit, insbesondere:
• Straftaten
• Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Schutz von Leib, Leben und Gesundheit von Menschen
• Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Rechte von Beschäftigten oder Mitarbeitervertretungen
• Verstöße gegen den Umweltschutz
• Verstöße gegen den Datenschutz
• Verstöße gegen Anforderungen der IT-Sicherheit
• Verstöße gegen die ordnungsgemäße Rechnungslegung und Buchführung
• Verstöße gegen Vergaberichtlinien
• Verstöße gegen steuerliche Rechtsnormen und Absprachen zur Steuervermeidung
• Meldungen betreffend Verstöße gegen kirchliche Normen und Vorschriften
• Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Zielrichtung ist nicht, sich gegenseitig zu denunzieren oder zu verpetzen, sondern Fehler aufzuzeigen, damit die ELKB als Organisation Maßnahmen ergreifen kann, so dass diese Fehler in Zukunft nicht mehr passieren. Darüber hinaus kann sich die ELKB auf mögliche Schäden, die aus einem Fehler folgen, vorbereiten und diese eindämmen oder noch verhindern.

Wie erreiche ich die Meldestelle?

Sie haben im Arbeitsumfeld ernsthafte Missstände wahrgenommen und können diese nicht vor Ort besprechen? Dann steht Ihnen die interne Meldestelle der ELKB als unabhängige, vertrauliche und zuverlässige Stelle zur Entgegennahme Ihrer Hinweise zur Verfügung. 

Sie können sie auf folgenden Wegen erreichen:

• auf der Meldeplattform unter https://whistleblowersoftware.com/secure/elkb
• telefonisch unter 089 5595-300 (i.d.R. Mo-Fr, 10:00 - 15:00 Uhr)
• postalisch an: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Katharina-von-Bora-Str. 7-13, 80333 München

Wie werde ich als hinweisgebende Person geschützt?

Die digitale Meldeplattform https://whistleblowersoftware.com/secure/elkb bietet alle Voraussetzungen für die Abgabe von anonymen Meldungen, die über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besonders gesichert ist. Nur die dafür zuständigen Personen erhalten somit Einblick in die von Ihnen gemeldeten Daten. Alle eingehenden Meldungen (auch telefonisch und postalisch) werden in der digitalen Meldeplattform erfasst und dort sicher und verschlüsselt gespeichert. 

Unabhängig vom technischen Schutz muss keine hinweisgebende Person, die in redlicher Absicht einen Hinweis beim Compliance-Beauftragten abgibt, Nachteile befürchten. Auch dann nicht, wenn sich der Hinweis im Nachhinein als unbegründet herausstellt.

Wie wird meine Meldung bearbeitet? 

Die Meldungen werden in der Regel zunächst vom Compliance-Beauftragten im Landeskirchenamt entgegengenommen. Sollte die Meldung einen hinreichenden Verdacht auf ein Fehlverhalten aufzeigen, werden im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung weitere Personen in die Bearbeitung der Meldung einbezogen, z. B. Verantwortliche vor Ort oder die zuständige Mitarbeitervertretung. Soweit Sie Kontaktdaten bei der Meldung angegeben haben, werden Sie über den Stand des Verfahrens drei Monate nach Meldungseingang und über den Abschluss des Verfahrens informiert.

Warum ein Hinweisgebersystem in der ELKB?

Mit dem Hinweisgebersystem soll jede Person die Möglichkeit erhalten, Gesetzesverstöße oder Hinweise auf Missstände in ihrer Organisation oder ihrem Unternehmen auf geschütztem Wege offen zu legen. Alle Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Das Landeskirchenamt stellt diesen Service zentral für alle Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke sowie Einrichtungen und Dienste in der ELKB bereit.

Sie arbeiten haupt- oder ehrenamtlich bei der bayerischen Landeskirche und haben im Arbeitsumfeld ernsthafte Missstände wahrgenommen? Sie möchten Informationen weitergeben, die auf eine potenzielle Gefahr, ein Problem oder eine Verletzung von Regeln oder Gesetzen in der Landeskirche hinweisen? Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch: Die ELKB, also die gesamte Organisation, möchte auf Missstände aufmerksam gemacht werden, die ihr sonst vielleicht nicht bekannt wären. Dadurch kann sie interne Probleme frühzeitig erkennen, schneller und präziser reagieren sowie die Compliance verbessern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Meldeplattform unter

https://whistleblowersoftware.com/secure/elkb.

Ihre Fragen beantwortet der Compliance-Beauftragte per E-Mail unter compliance@elkb.de oder telefonisch unter 089-5595-579.

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Mit freundlichen Grüßen

Marco Jeschonnek
Compliance-Beauftragter im Landeskirchenamt