Landesstellenplanung und Pfarrhausbedarfsanalyse

Symbolhafte Zeichnungen der Ideenentwicklung
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Das Jahr 2022 war für den Dekanatsausschuss von zwei großen konzeptionellen Überlegungen geprägt. Zum einen musste angesichts zurückgehender Pfarrer die zukünftige Stellenverteilung neu gedacht und festgesetzt werden. Ein Ergebnis davon ist zum Beispiel die Pfarreibildung in drei Regionen unseres Dekanatsbezirkes.

Damit im Zusammenhang steht die Frage nach dem zukünftigen Bedarf an Dienstwohnungen für Pfarrer. Eine neue Rahmenrichtlinie der Landeskirche sieht hier eine Bedarfsprognose für in 20 Jahren vor, nicht zuletzt, um die finanziellen Bedarfe für Instandsetzungsmaßnahmen heute schon abschätzen zu können.

In den kommenden 10 bis 15 Jahren wird sich aber vermutlich auch die Zahl der diensthabenden Pfarrer bayernweit halbieren. Dies lässt sich aus den aktuellen Zahlen der Studenten und Vikare im Gegenüber zu den absehbaren Ruheständlern der kommenden Jahre klar berechnen. Weniger Pfarrer bedeutet aber auch einen geringeren Bedarf an Dienstwohnungen für diese Berufsgruppe.


Der Dekanatsausschuss hat sich nach mehreren Sitzungen am Ende mehrheitlich dafür ausgesprochen, neun von derzeit 25 Dienstimmobilien in unserem Dekanatsbezirk zukünftig nicht mehr als Dienstwohnung vorzuhalten. Leitend war die Frage: Wo sollen zukünftig in unserem Dekanat Pfarrer wohnen (müssen)? Mit dieser Frage verbunden war ein Abwägen komplexer Fragestellungen zu den einzelnen Immobilien:

  • Regionale kirchliche Verortung und Wege
  • Infrastrukturanbindung
  • Staatliche Baulast
  • Zustand der Immobilie
  • vermutete Instandsetzungskosten
  • Geschichte der Instandsetzungsmaßnahmen
  • Ensemble oder freistehend
  • Denkmalschutz
  • verkäuflich
  • andere Nutzung denkbar
  • bewohnt/nicht bewohnt
  • "schön"
  • Trennung von Privat und Dienst
  • faire Verteilung von Dienstimmobilien in der Fläche, u.a. (weitere Infos hier)

Beispiel Hersbruck-Sittenbachtal
In der Abwägung des Dekanatsausschusses (Stand Januar 2023) werden zum Beispiel in der zu bildenden Pfarrei Hersbruck-Sittenbachtal die Pfarrdienstimmobilien Altensittenbach und Johanneskirche mit dem nächsten Stellenwechsel künftig als Dienstwohnung aufgegeben. Bei Stellenwechsel würde dann für einen Nachfolger auf  der 2. Pfarrstelle eine Dienstwohnung angemietet werden. Bezuschusst mit 75% der Kaltmiete durch die Landeskirche.
Für den Dekanatsausschuss überwogen in dieser Pfarrei mehrheitlich die Argumente wie „Nähe zum Pfarramt“, „Ensemblesituation/Nähe zum Gemeindehaus“ und „bessere Weiterverwendungsmöglichkeit“, um sich für das Pfarrhaus 1 bei der Stadtkirche/Pfarramt und gegen das Pfarrhaus an der Johanneskirche zu entscheiden. Kirchensittenbach sichert die Präsenz in der Fläche, das Pfarrhaus 3 ist mit Dekanat und Pfarramt im EG als Dienstwohnung gesetzt. So die im Dekanatsauschuss mehrheitlich vertretene Meinung.

Die Aufgabe als Dienstwohnung bedeutet letztlich die Entbindung einer Pfarrstelle von der Residenzpflicht in einer bestimmten Wohnung. Diese Pflicht gilt aber auch nur für die Berufsgruppe der ordinierten Pfarrer, weil das Wohnen in einem Pfarrhaus Teil ihrer Besoldung ist. Andere kirchlichen Berufsgruppen wie Diakone oder Kantoren u.a. müssen nicht in Pfarrdienstwohnungen einziehen, selbst wenn sie eine Pfarrstelle übertragen bekommen (berufsgruppenübergreifender Einsatz).

Weitere Beispiele im Dekanat
Die Entbindung einer Immobilie von einer Pfarrstelle kann deshalb durchaus auch zu einer besseren und wirtschaftlicheren Nutzung eines Pfarrhauses führen. Unter Umständen könnte sogar eine solche Immobilie auch von einem Pfarrstelleninhaber angemietet werden. Verschiedene Möglichkeiten werden bereits ausprobiert. In Hartmannshof wird die die Dienstwohnung vermietet, in Eschenbach wird ein Haus für dekanatsweite Dienste eingerichtet (Projekt auf 5 Jahre, gefördert durch die Landeskirche), in Lauf plant man die Weiternutzung des Pfarrhauses an der Christuskirche als Treffpunkt und Arbeitsplatz für Jugendreferentin, Pfarrstelleninhaber und Kantorin.

Tatsache ist, dass diese Konzeptentwicklung und die Aufgabe von Dienstwohnungen auch dem Dekanatsausschuss nicht leicht fällt, weil es doch schmerzlich deutlich macht, dass sich bisherige Selbstverständlichkeiten in unseren Gemeinden in den kommenden Jahren dramatisch verändern werden. Wir alle hätten es gerne anders und wünschten uns in jedem Pfarrhaus Licht. Doch der Realität können wir uns als Kirche nicht verschließen, sondern müssen umso gewissenhafter mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen an Personal und Kirchensteuermitteln ordentlich haushalten. Wohlwissend und darauf vertrauend, dass dort, wo der Herr nicht das Haus baut, umsonst arbeiten, die daran bauen. Bitten und beten wir um seine Geistesgegenwart in allen laufenden und kommenden Veränderungsprozessen.

Dekan Tobias Schäfer

 

Grundsätzliche Informationen zur Landesstellenplanung:
https://landesstellenplanung-elkb.de/